Wer
wird gefördert?

Unsere Beratung ist auf die Forschungszulage spezialisiert. Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland haben Anspruch auf diese staatliche Förderung für Forschung und Innovationen.

Was
wird gefördert?

Gefördert werden Löhne und Gehälter für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Bereich Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung im Zusammenhang mit begünstigten F&E- Vorhaben.

Wann
wird gefördert?

Der Antrag bei der Bescheinigungsstelle kann jederzeit erfolgen, die Einreichung beim Finanzamt erfolgt rückwirkend für das vergangene Geschäftsjahr.

Wie
wird gefördert?

Unsere Experten unterstützen Sie bei dem zweistufigen Verfahren: Einreichung bei der Bescheinigungsstelle und beim Finanzamt. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Fördermittelberatung.

Über uns

Bei CONFIDA ist unser Fokus klar auf die Forschungszulage ausgerichtet. Mit Hilfe unseres Teams von Experten erhalten unsere Kunden nicht nur eine professionelle Fördermittelberatung. Wir übernehmen auch die verlässliche Abwicklung und begleiten den gesamten Förderprozesses von Anfang bis Ende.

Unsere Leistungen. Ihr Vorteil.

1

Langjährige Expertise

  • Schlüssel zum Erfolg ist eine enge Zusammenarbeit mit unserem auf die Forschungszulage spezialisiertem Team. Unsere Beratungsleistung basiert auf mehr als 15 Jahren Erfahrung mit dem nahezu gleichen Fördermodell in Österreich
2

Fördercheck

  • Wir prüfen, ob Ihre F&E-Vorhaben für die steuerliche Forschungsförderung in Frage kommen
  • Wir beraten Sie bei der Definition von Projekten und Schwerpunkten
  • Vielversprechende Projekte wählen wir idealerweise schon während des laufenden Geschäftsjahres gemeinsam mit Ihnen aus
3

Unterstützung bei der Antragstellung

  • Wir unterstützen Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Projektbeschreibungen für die Forschungszulage
  • Unterstützung bei der Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle bzw. bei Rückfragen durch die Bescheinigungsstelle
  • Unterstützung bei der Ermittlung der ansetzbaren Aufwendungen
  • Unterstützung im Falle eines Widerspruchs bei einer Ablehnung der Forschungszulage durch die Bescheinigungsstelle
  • Unterstützung bei der Antragstellung der Forschungszulage beim Finanzamt
Ihre Ansprechpartner
Mag. Alexandra Stangl von der CONFIDA Forschungsmittelberatung im Portrait
Alexandra Stangl

Wirtschaftsprüferin

Mag. Ernst Malleg von der CONFIDA Forschungsmittelberatung im Portrait
Ernst Malleg

Wirtschaftsprüfer